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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus, Begriffe

    1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von KI-Consulting24 UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer") mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Auftraggeber"). Verbraucher i. S. d. § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.

    1.2 Diese AGB gelten – sofern sie wirksam einbezogen wurden – auch für künftige Verträge/Beauftragungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

    1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Dies gilt insbesondere für Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

    1.4 Begriffe:

    • a) „Leistungen": Beratung/Konzeption, Implementierung/Integration, Managed Services/Support sowie nutzungsbasierte Leistungen.
    • b) „KI-System": Bot/Agent/Workflow inkl. Prompts, Wissensbasis, Schnittstellen, Orchestrierung.
    • c) „Output": vom KI-System erzeugte Inhalte (z. B. Texte, Transkripte, Klassifikationen).
    • d) „Drittanbieter": externe Provider (z. B. Modell-/Voice-/Hosting-/Messaging-Anbieter).
    • e) „Kundeninhalte": vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Dokumente, Markenassets, Regeln, Prozesse.
    • f) „Kundenaccount/Kundensysteme": Accounts/Systeme, die der Auftraggeber führt oder beauftragt (Standard).

    2. Vertragsschluss & AGB-Einbindung (Website)

    2.1 Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – freibleibend.

    2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (i) Annahme eines Angebots (Textform genügt), (ii) Auftragsbestätigung oder (iii) Beginn der Leistungserbringung.

    2.3 Website-Einbindung: Sofern der Vertrag über die Website angebahnt/abgeschlossen wird, werden diese AGB Vertragsbestandteil, indem der Auftraggeber

    • a) vor Abgabe seiner Bestellung/Beauftragung die AGB aufrufen kann und
    • b) durch Setzen einer Checkbox bestätigt, als Unternehmer (§ 14 BGB) zu handeln und die AGB zu akzeptieren.

    Der Auftragnehmer hält die AGB in speicher- und druckbarer Form auf der Website vor.

    3. Leistungsarten, Leistungsänderungen, Rangfolge

    3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Hauptvertrag/Angebot, Leistungsbeschreibung/Anlagen (inkl. Preise/Usage/SLA) und ggf. AVV/DPA.

    3.2 Leistungsarten:

    • a) Projektleistungen (Beratung/Implementierung/Setup; regelmäßig abnahmefähig),
    • b) Managed Services/Abo (laufender Betrieb/Support),
    • c) Usage/Overages (nutzungsbasierte Abrechnung).

    3.3 Leistungsänderungen sind nur zulässig, soweit (i) sie zumutbar sind, (ii) keine wesentliche Funktionsverschlechterung bewirken und (iii) dem Vertragszweck dienen. Im Übrigen gilt der Change-Request-Prozess.

    3.4 Rangfolge (absteigend):

    1. Hauptvertrag/Angebot/Auftragsbestätigung,
    2. Leistungsbeschreibung/Anlagen (inkl. SLA, Preislogik, Change-Regeln),
    3. AVV/DPA (soweit einschlägig),
    4. diese AGB.

    3.5 Datenschutzwirkung = datenschutzbezogen: Regelungen mit Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Logs, Retention, Exporte) sind datenschutzbezogen und nur im Rahmen von AVV/Weisungen umzusetzen; sonst als Change Request abzustimmen.

    4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Kundeninhalte, Zugänge (insb. zu Kundenaccounts), Ansprechpartner und Freigaben bereit.

    4.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Rechtmäßigkeit und Rechtefreiheit der Kundeninhalte und Weisungen sowie für die Konfiguration/Policies in Kundenaccounts (z. B. Rollen, Retention, Abrechnungslimits), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwand kann nach Vereinbarung abgerechnet werden.

    5. Abnahme (Setup/Projekt), Mängel, Change Requests

    5.1 Abnahmefähigkeit: Setup/Initial-Fee sowie als abnahmefähig definierte Projektleistungen unterliegen der Abnahme.

    5.2 Abnahmeprozess: Der Auftragnehmer zeigt Abnahmebereitschaft in Textform an. Der Auftraggeber prüft unverzüglich und rügt wesentliche Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen in Textform. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

    5.3 Mängelbeseitigung: Bei wesentlichen Mängeln erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung (Steps/Logs/Beispiele).

    5.4 Change Requests (grundsätzlich gegen Aufwand): Änderungen/Erweiterungen über den vereinbarten Umfang hinaus bedürfen eines Change Requests in Textform. Der Auftragnehmer übermittelt eine Aufwand-/Kosten-/Zeitabschätzung; Umsetzung nach Freigabe.

    Abgrenzung: Mängelbeseitigung geschuldeter Leistungen ist kein Change Request.

    6. Vergütung, Usage/Overages, Fälligkeit, Verzug, Sperrung

    6.1 Preise netto zzgl. USt. gemäß Angebot/Preisliste.

    6.2 Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

    6.3 Usage/Overages: Soweit vereinbart, gilt:

    • a) Abrechnungseinheit („Usage Unit") ist die im Angebot definierte Einheit (z. B. Agenten-Minute).
    • b) Jede angefangene Einheit zählt (z. B. 1:02 = 2).
    • c) Systemseitige Messung ist maßgeblich; Einwendungen binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang in Textform, sonst Genehmigungsfiktion.

    6.4 Verzug: Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über Basiszins; Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB (40 EUR), soweit anwendbar.

    6.5 Aufrechnung/Zurückbehaltung: Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.

    6.6 Sperrung/Suspendierung: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, Leistungen verhältnismäßig ganz oder teilweise zu suspendieren (z. B. Bot/Workflow deaktivieren). In Sicherheits-/Missbrauchsfällen ist eine sofortige temporäre Sperrung zulässig.

    7. SLA / Support (Standard)

    7.1 Servicezeiten (Standard): Montag–Freitag, 09:00–17:00 Uhr (deutsche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers ausgenommen), sofern nicht abweichend vereinbart.

    7.2 Reaktionszeit (Standard): 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten (= spätestens bis Ende des übernächsten Service-Tages) ab Eingang einer qualifizierten Meldung über den vereinbarten Support-Kanal. Reaktionszeit = erste Rückmeldung inkl. Einordnung/Nächste Schritte, nicht zwingend Lösung.

    7.3 Höhere Prioritäten / 24/7 / garantierte Wiederherstellungszeiten sind nur bei gesonderter SLA-Vereinbarung geschuldet.

    8. Laufzeit, Kündigung, Exit/Übergabe

    8.1 Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und ggf. Abnahme.

    8.2 Managed Services/Abo: Laufzeit und Kündigungsfristen gemäß Angebot. Fehlt eine Regelung: Laufzeit unbestimmt, Kündigung zum Monatsende mit 1 Monat Frist in Textform.

    8.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    8.4 Exit/Übergabe: Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer gegen Aufwand eine geordnete Übergabe/Export (z. B. Konfigurationen/Prompts/KB-Stand), soweit dies (i) technisch möglich ist, (ii) im Kundenaccount zugänglich ist und (iii) keine Rechte Dritter / Sicherheitsanforderungen verletzt. Umfang ist fallbezogen zu vereinbaren.

    9. Nutzungsrechte / IP (Default + optionale Module)

    9.1 Kundeninhalte verbleiben beim Auftraggeber; der Auftraggeber räumt die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

    9.2 Default (ohne Buy-out): Der Auftraggeber erhält an abnahmefähigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für den Vertragszweck. Rechteeinräumung steht unter vollständiger Zahlung.

    9.3 Vorbestand/Reusable Components: Vorbestehende Tools, Frameworks, Templates, generische Prompt-/Workflow-Bausteine und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran nur die zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.

    9.4 Optionale Module (fallbezogen, nur bei Vereinbarung):

    • a) Herausgabe-/Hand-off-Modul: Übergabe definierter Workflows/Prompts/KBs/Konfigurationen in vereinbartem Format.
    • b) Buy-out-Modul: weitergehende Rechte (z. B. exklusiv/übertragbar) gegen gesonderte Vergütung.

    Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nicht zur Herausgabe verpflichtet.

    10. KI-Spezifika (Output, Verifikation, keine Garantien)

    10.1 Keine KPI-/Erfolgsgarantien (z. B. Entlastung, Kostensenkung, Automatisierungsquote, Erreichbarkeit), außer ausdrücklich vereinbart.

    10.2 Verifikationspflicht: Output kann fehlerhaft/unvollständig sein. Entscheidungsrelevante Inhalte sind durch den Auftraggeber fachlich zu prüfen; geeignete Human-Oversight ist sicherzustellen.

    10.3 Keine Rechts-/Steuer-/Medizinberatung durch den Auftragnehmer oder das KI-System.

    11. Drittanbieter/Tools (Kundenaccount-Standard)

    11.1 Der Einsatz von Drittanbietern kann durch deren Bedingungen, Verfügbarkeit, Limits, Preisänderungen und technische Änderungen beeinflusst werden.

    11.2 Kundenaccount: Ist der Auftraggeber Account-Owner, ist er verantwortlich für Vertragsbeziehung, Abrechnung, Policies, Berechtigungen und Konfigurationen. Der Auftragnehmer erbringt Integrations-/Betriebsleistungen innerhalb dieser Umgebung nach Weisung; er schuldet nicht die Verfügbarkeit des Drittanbieters.

    11.3 Drittanbieter-Kosten trägt der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.

    12. Datenschutz (AVV/DPA)

    12.1 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines AVV/DPA nach Art. 28 DSGVO.

    12.2 Details zu TOMs, Subunternehmern, Retention, Betroffenenrechten etc. ergeben sich ausschließlich aus dem AVV/DPA.

    13. Vertraulichkeit

    13.1 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen und nutzen diese nur zur Vertragsdurchführung.

    13.2 Ausnahmen: öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, gesetzliche Offenlegungspflichten.

    14. Referenznennung (Opt-in)

    14.1 Referenznennung/Logo/Case Study nur mit vorheriger Zustimmung in Textform (Opt-in).

    15. Gewährleistung (B2B) / Untersuchungs- und Rügepflicht

    15.1 Bei Werkleistungen: Gewährleistung durch Nacherfüllung (Nachbesserung).

    15.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen; andernfalls sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    15.3 Verjährung von Mängelansprüchen: 12 Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.

    16. Haftung (B2B, auftragsbezogener Deckel – präzise definiert)

    16.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

    16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

    16.3 Haftungsdeckel (auftragsbezogen): Die Haftung nach 16.2 ist der Höhe nach je Einzelauftrag/Leistungsbeschreibung (SOW) begrenzt auf 100 % der für diesen Einzelauftrag insgesamt vereinbarten Nettovergütung (inkl. Setup/Initial-Fee und projektbezogener Vergütung).

    Bei Managed Services/Abo gilt als „Einzelauftrag" das jeweilige Vertragsjahr; der Deckel beträgt 100 % der im betroffenen Vertragsjahr geschuldeten Nettovergütung (Grundgebühren + vereinbarte Mindest-Usage, ohne rein variablen Mehrverbrauch), sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

    16.4 Keine Haftung für Entscheidungen/Handlungen des Auftraggebers oder Dritter, die allein auf Output beruhen; die Haftung für eigene Vertragspflichten bleibt unberührt.

    17. Freistellung

    17.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf (i) rechtswidrigen Kundeninhalten, (ii) IP-/Datenschutzverstößen durch Kundeninhalte/Weisungen oder (iii) rechtswidrigen Weisungen beruhen, inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten.

    18. Höhere Gewalt

    18.1 Keine Haftung für Leistungsstörungen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfall Drittanbieter). Fristen verlängern sich angemessen.

    19. Schlussbestimmungen

    19.1 Änderungen/Ergänzungen in Textform (§ 126b BGB). Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

    19.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: Osnabrück, soweit zulässig.

    19.3 Abtretung von Ansprüchen nur mit Zustimmung in Textform; ausgenommen Geldforderungen an Finanzdienstleister.

    19.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung werden beide Parteien eine solche vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

    Stand: Januar 2026